Für weitere Informationen zu den finanziellen Konsequenzen des Kaufs und der Vermietung einer Hütte lesen Sie bitte die detaillierten Hinweise weiter unten. Diese Informationen sind in die verschiedenen Optionen, die sich nach dem Kauf einer Hütte ergeben können, aufgeteilt.
Rein private Nutzung und keine Vermietung
Eine Hütte gilt als bewegliches Eigentum und wird daher mit 21 % Mehrwertsteuer besteuert. Der Käufer kann diese Mehrwertsteuer nicht von den Finanzbehörden zurückfordern, da die Hütte nur für private Zwecke genutzt wird.
Einkommensteuer
Steuerrechtlich gilt eine Hütte als unbewegliches Eigentum, das in Box 3 angerechnet wird. Der Besitz einer Hütte wird daher in Box 3 als Einkommen angerechnet. Die Hütte darf nicht der Hauptwohnsitz sein.
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